Kostenübernahme leicht gemacht

Hausnotruf: Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für einen Hausnotruf? Worauf müssen Sie achten? Wie gelingt die Förderung als Hilfsmittel?

Wir geben Ihnen nützliche Tipps, wie die Kostenübernahme durch die Pflegekasse gelingt und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.

Die Krankenkassen bzw. Pflegekassen übernehmen die Kosten für einen Hausnotruf. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad des Betroffenen.

≡ Inhaltsverzeichnis

Tipp #1: Finden Sie den passenden Anbieter und vergleichen Sie die Preise

Für die Kostenübernahme sollten Sie verschiedene Anbieter und deren Leistungen miteinander vergleichen. Wie die Förderung durch die Pflegekassen gelingt, erläutern wir umfassend im nächsten Abschnitt.

Um sich im ersten Schritt einen Überblick zu verschaffen, sollten Sie unverbindlich und kostenlos mehrere Angebote von Anbietern in Ihrer Region einholen. Der Vorteil: Sie bekommen einen Eindruck, mit welchen Leistungsumfang Sie bei den verschiedenen Anbietern rechnen können.

So erhalten Sie konkrete Hausnotruf-Preise:

Wir können Ihnen die folgenden Vergleichsportale empfehlen. Aber Vorsicht: Nicht alle Hausnotruf Anbieter sind auf allen Portalen vertreten. Deswegen sollten Sie gleich mehrere Portale nutzen und die Vergleiche kombinieren.

Transparenzhinweis: Wir erhalten bei Verwendung der vorstehenden Affiliate-Links eine Provision von den Anbietern. Für Sie bleibt der Vergleich kostenlos! Mehr Informationen dazu, wie wir uns finanzieren und zu Affiliate-Programmen und Affiliate-Links.

Schauen Sie sich alle Vergleiche in Ruhe an und entscheiden Sie sich für mehrere der genannten Möglichkeiten. Nachdem Sie die Formulare ausgefüllt haben, werden sich die Anbieter mit konkreten Preisen bei Ihnen melden - natürlich unverbindlich und kostenlos. Weiterhin erhalten Sie weitere wertvolle Tipps zur Kostenübernahme und möglichen Zuschüssen.

Warum Sie mehrere der kostenlosen Vergleichsportale nutzen sollten:

  • Nicht alle Anbieter von Hausnotrufsystemen sind auf allen Portalen.
  • Sie vermeiden die Gefahr von Ausreißern.
  • Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern können signifikant sein.
  • Sie bekommen kostenfreie und unverbindliche Angebote mit konkreten Preisen.
  • Sie erhalten einen ersten Überblick und damit eine ideale Verhandlungsgrundlage.
  • Die Angebote kommen von spezialisierten, regionalen und deutschlandweiten Anbietern.

Um den idealen Hausnotruf zu finden, können Sie die genannten Portale so einfach nutzen wie einen Preisvergleich: Sie benennen Ihre Anforderungen und erhalten im Anschluss Angebote von regionalen sowie deutschlandweiten Anbietern.

Zusatztipp: Kostenlos weitere Hilfsmittel sichern

Mit einem vorhandenen Pflegegrad haben Sie Anspruch auf zahlreiche Pflegehilfsmittel sowie entsprechende Zuschüsse. Sichern Sie sich daher die aktuelle Förderung z.B. für einen Badumbau und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln wie einem Treppenlift oder einem Elektromobil.

Transparenzhinweis: Wir erhalten bei Verwendung der vorstehenden Affiliate-Links eine Provision von den Anbietern. Für Sie bleibt der Vergleich kostenlos! Mehr Informationen dazu, wie wir uns finanzieren und zu Affiliate-Programmen und Affiliate-Links.

Tipp #2: Kostenübernahme durch die Krankenkassen / Pflegekassen

Ja, die Kosten für den Hausnotruf werden von den Pflegekassen übernommen, da dieser zu den offiziell anerkannten Hilfsmitteln (siehe dazu auch § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (XI)) zählt. Somit übernehmen die Pflegekassen die Kosten sowohl für die monatliche Gebühr bis maximal 25,50 Euro also auch für die Anschlussgebühr (Vereinbarung vom 01.09.2021).

Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Hausnotrufs:

  • Es wurde bereits ein Pflegegrad festgestellt (ab Pflegegrad 1).
  • Der Betroffene ist über den ganzen bzw. weite Teile des Tages allein oder lebt mit jemandem zusammen, der in einer Notsituation nicht in der Lage ist, Hilfe zu holen.
  • Es wird davon ausgegangen, dass der Pflegebedürftige aufgrund seines Pflege- oder Krankheitszustandes in einer Notsituation keine Hilfe mit einem handelsüblichen Telefon holen kann.

Die Kosten für den Hausnotruf werden in Höhe sogenannter Vergütungspauschalen von den Pflegekassen übernommen. Dabei werden die Kosten durch die Pflegekassen direkt an den Leistungserbringer erstattet. In vielen Senioreneinrichtungen ist ein Hausnotrufsystem bereits in den monatlichen Kosten inkludiert.

Die Kostenübernahme für den Hausnotruf erfolgt in der Regel durch die Krankenkasse bzw. Pflegekasse. © Ingo Bartussek – stock.adobe.com
Vergütungspauschalen der Krankenkassen:
Service Kosten
Installation, Aufstellung, Inbetriebnahme & Einweisung in das Gerätbis 10,49 € (inkl. MwSt.)
Monatliche Bereitstellungskosten für an Hausnotrufzentrale angeschlossenes, betriebsbereites Hausnotrufsystembis 25,50 € (inkl. MwSt.)

Mit Wirkung zum 01.09.2021 wurde eine weitere Preisvereinbarung beschlossen: So übernehmen die Pflegekassen bis zu 25,50 € (inkl. MwSt.) für die oben beschriebenen Leistungen. Die verschiedenen Vergütungsregelungen sind abhängig vom jeweiligen Vertragsverhältnis.

Weiterhin sollten Sie, Folgendes beachten: Zusätzliche Services der Hausnotrufanbieter, wie beispielsweise ein Schlüsselservice, werden von den Pflegekassen nicht übernommen. Über diese Leistungen muss ein gesonderter Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen werden, der die Leistungen, die durch die Pflegekassen übernommen werden, nicht beinhaltet.

Das Basispaket der meisten Hausnotruf-Anbieter umfasst in der Regel das klassische System mit Basisstation und Funksender. Für andere Systeme, etwa mobile Varianten, die auch außerhalb der eigenen vier Wände genutzt werden können, fallen zusätzliche Kosten an. Wird ein solches System benötigt, müssen Sie die Differenz zum Zuschuss der Pflegekasse selber tragen. Dazu wird ein gesonderter Vertrag mit dem Anbieter geschlossen und nur die Zusatzleistungen müssen durch den Betroffenen gezahlt werden – die Kosten für das Basispaket rechnen die Pflegekassen direkt mit dem Leistungsträger ab.

Betroffene müssen für den eigentlichen Hausnotruf keine Zuzahlung leisten, da das System nur leihweise überlassen wird. Das heißt, wenn es nicht mehr benötigt wird, holt der Anbieter das Gerät wieder ab.

Tipp #3: So stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse

Damit die Kostenübernahme durch die Pflegekassen gelingt, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte für die Antragstellung.

So stellen Sie den Antrag für die Kostenübernahme des Hausnotrufs bei der Pflegekasse:

  1. Pflegegrad muss beantragt oder erteilt sein: Die Kosten für den Hausnotruf werden nur bei anerkannter Pflegebedürftigkeit übernommen. Haben Sie aktuell einen Antrag zur Anerkennung eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse offen, wenden Sie sich für die Übernahme des Hausnotrufs am besten direkt an die zuständige Kasse, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
  2. Antrag Kostenübernahme bei Pflegekasse/ Sozialhilfeträger stellen: Die Anträge erhalten Sie entweder bei Ihrer zuständigen Kasse oder bei den verschiedenen Anbietern, die Ihnen häufig auch bei der Antragstellung behilflich sind.
  3. Prüfung durch Pflegekasse: Die zuständige Pflegekasse prüft nun Ihren Antrag. Als Grundlage dient dazu in der Regel die vorhandene Aktenlage. Ist diese nicht ausreichend, kann zusätzlich noch ein Gutachten des medizinischen Dienstes (MDK) angefordert werden.
  4. Kostenübernahmeerklärung durch Pflegekassen: Sobald die Pflegekasse Ihren Fall geprüft hat, erhalten Sie entweder eine Kostenübernahmeerklärung oder eine Ablehnung.
  5. Installation des Hausnotrufsystems: Sobald die Kostenübernahme bewilligt ist, prüft der Anbieter die technischen Voraussetzungen und stimmt einen Liefertermin mit Ihnen ab. An diesem erhalten Sie auch eine Einweisung in das Gerät.

Zahlreiche Hausnotrufanbieter übernehmen die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse für Sie und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Also scheuen Sie nicht davor zurück, danach zu fragen. Haben Sie den Antrag direkt über einen Hausnotrufanbieter gestellt, wird dieser auch über die Kostenübernahme oder die -ablehnung informiert.

Wichtig: Wird der Hausnotruf durch die Pflegekasse gefördert, erfolgt die Bereitstellung in der Regel durch einen Vertragspartner der entsprechenden Kassen. Deswegen sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Antragstellung bei Ihrer Kasse informieren, mit welchen Anbietern diese zusammenarbeiten. Ferner rechnen die Pflegekassen auch direkt mit dem Leistungserbringer ab.

Wenn Ihr Antrag auf die Kostenübernahme abgelehnt wurde, können Sie jederzeit Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einlegen. Dieser sollte innerhalb von vier Wochen und immer schriftlich erfolgen. Viele Hausnotrufanbieter stehen Ihnen bei der Ablehnung der Kostenübernahme mit nützlichen Informationen zur Seite - also fragen Sie nach! In einigen Fällen wurden Anträge nämlich mit Argumenten abgelehnt, die rechtlich nicht als Ablehnungsgrund zugelassen sind.

Wie werden die Beiträge, die von der Pflegekasse übernommen werden, verrechnet?

In der Regel werden die Zuschüsse der Pflegekassen für den Basistarif direkt mit dem Leistungsträger abgerechnet. Das heißt konkret: Nutzen Sie lediglich das Basispaket, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sollten Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen Sie lediglich die Differenz. Diese richtet sich nach den erbrachten Leistungen.

Beachten Sie, dass Sie bei einer Zuzahlung durch die Pflegekasse einen gesonderten Vertrag mit dem Anbieter über die Zusatzleistungen abschließen müssen, da die Pflegekassen in der Regel direkt mit den Leistungsträgern abrechnen. Wie es im konkreten Fall bei Ihrem gewünschten Anbieter gehandhabt wird, sollten Sie bei der Beratung nachfragen.

Die Zuschüsse der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse für den Notfallknopf werden in der Regel mit den monatlichen Kosten verrechnet. © RFBSIP – stock.adobe.com

Sind Sie bei Vertragsabschluss und bevor die Kostenübernahme durch die Pflegekasse vorlag, bereits in Vorleistung getreten, werden diese Beiträge vom Anbieter in der Regel rückerstattet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Hausnotruf Krankenkasse

Wer übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf?

Der Hausnotruf ist ein durch die Pflegekassen offiziell anerkanntes Hilfsmittel (siehe § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (XI)). Somit übernehmen die Pflegekassen die Kosten für ein Hausnotrufsystem.

Wann zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Die Voraussetzungen: ein Pflegegrad wurde festgestellt, der Betroffene ist über weite Teile des Tages allein und er kann in einer Notsituation keine Hilfe mit einem handelsüblichen Telefon holen.

Wo beantragt man einen Hausnotruf?

Der Pflegegrad muss beantragt oder erteilt sein. Danach stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Die Anträge erhalten Sie entweder bei Ihrer zuständigen Kasse oder bei den verschiedenen Anbietern.

Was übernimmt die Pflegekasse beim Hausnotruf?

Die Kosten für den Hausnotruf werden in Höhe sogenannter Vergütungspauschalen von den Pflegekassen übernommen. Diese betragen 25,50 € monatlich, wobei die Anschlussgebühren bereits enthalten sind. Die Pflegekassen rechnen direkt mit dem Leistungserbringer ab.

Ab welchem Pflegegrad werden die Kosten für den Hausnotruf übernommen?

Die Kosten für den Hausnotruf werden bereits ab Pflegegrad 1 von den Pflegekassen übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene über weite Teile des Tages allein oder mit einer Person zusammenlebt, die nicht in der Lage ist, Hilfe zu holen.

Wie stelle ich den Antrag für den Hausnotruf bei der Pflegekasse?

Es gibt zwei Möglichkeiten den Antrag zu stellen: Einmal direkt über die zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse und über den Hausnotrufanbieter, der die komplette Antragstellung übernimmt. Der Pflegegrad sollte dafür bereits vorliegen bzw. beantragt sein.